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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Andreas Endemann
Bau- und Architektenrecht
Zusammenfassung
Wir begleiten Unternehmer zur Durchsetzung Ihrer Werklohnforderungen, Architekten zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche.
Zur Mängelfeststellung führen wir selbstständige Beweisverfahren durch oder erheben unmittelbar Klage, je nachdem was schneller zum Ziel führt. Zwischen mehreren Baubeteiligten Handwerkern, Generalunternehmern, Architekten, Sonderfachleuten führen wir Gesamtschuldnerausgleichsansprüche durch und regressieren gegen diese von Ihnen zu erbringende Zahlungen.
Wir verhindern die Verjährung der Ihnen zustehenden Ansprüche.
Wir prüfen die Anwendbarkeit der VOB, machen Abschlagszahlungsrechte und das Recht auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypotkek, in Eilfällen auch per einstweiliger Verfügung durch Eintragung einer Vormerkung für Sie geltend.
Für den Endabnehmer entscheiden wir, welche Rechte er geltend machen kann.
So z.B.:
Nacherfüllungsansprüche
Rücktritt
Minderung
Ersatzvornahme
Schadenersatz
Kostenvorschussanspruch, etc.
Zurückbehaltungsrechte bis zum zweifachen des Mängelbeseitigungsaufwandes
Beweissicherungsverfahren leiten wir für Sie ein.