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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwältin
Sabine Haselbauer
Familienrecht
Zusammenfassung
Unser Beratungsansatz beginnt mit der Frage, ob ein Ehevertrag für Sie in Frage kommt und Sinn macht. Wir kooperieren mit Notaren, um insofern die beurkundungspflichtigen Eheverträge so zu gestalten, das diese im Falle der Trennung der von der Rechtsprechung angewandten Inhaltskontrolle standhalten.
Wir machen für Sie Ehegatten – und Kindesunterhalt geltend bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab. Wir prüfen, ob der Ehegatte Unterhaltsansprüche verwirkt hat, u.a. weil ein neuer Lebenspartner Grund der Trennung war, weil der Ehegatte mit einem neuen Lebenspartner in sozioökonomischer Lebensgemeinschaft vorliegt oder ein sonstiger Verwirkungsgrund vorliegt.
Wir führen für Sie die Vermögensauseinandersetzung durch. Dazu gehören die Trennung von gemeinsamen Hausrat, gemeinsamen Immobilien, PKW, etc.
Wir führen den Zugewinnausgleich durch, berechnen diesen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Wir führen für Sie das Scheidungsverfahren durch, wo mindestens auf Antragstellerseite Anwaltszwang besteht. Wir beraten Sie beim Versorgungsausgleich