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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwältin
Sabine Haselbauer
Miet- u. Pachtrecht
ZUSAMMENFASSUNG
Wir beraten Sie bei Abschluss von privaten Wohnraummietverträgen und gewerblichen Miet- bzw. Pachtverträgen.
Für Vermieter setzen wir effektiv Ihre Mietzinsansprüche durch einen Urkundenprozess durch. Damit kann der Mieter mit Mängeleinwänden die Zahlung des Miet – bzw. Pachtzinses nicht verhindern.
Wir erheben Räumungsklagen und wenden bei Durchsetzung von fristlosen Kündigungen die neue BGH – Rechtsprechung an, das auch dann ein Verschulden des Mieters vorliegt, wenn er Minderungsrechte einwendet und dabei erkennen konnte, dass das Minderungsrecht nicht besteht.
Gleiches gilt, wenn Mieter nach berechtigten Mieterhöhungsverlangen und damit verbundenen Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlt.
Wir prüfen, ob besondere Kündigungstatbestände erfüllt sind und setzen Ihre Interessen durch, insbesondere:
Eigenbedarfskündigungen
Verwertungskündigungen, wenn ein Haus dringend verkauft werden muss
Kündigung von Einliegerwohnungen im Zweifamilienhaus, etc.
Für Mieter setzen wir Ihre Mängelrechte durch. Dies sind insbesondere:
Minderungsrechte
Schadenersatzrechte
Zurückbehaltungsrechte
Wenn erforderlich, leiten wir Beweissicherungsverfahren für Sie ein.
Wir begleiten Sie zu Mietvertragsverhandlungen, Abnahmen und Übergabe der Mietsache.
Wir prüfen und erstellen Mieterhöhungsverlangen, egal ob wegen Erhöhung der Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung der Mietsache.
Wir erklären das Aufrechnungsverbot und den Treuhandcharakter der Mietkaution.
Wir beraten Sie über Sonderkündigungsrechte bei Ableben des Mieters, aber auch über Eintrittsrechte in das Mietverhältnis.
Wir erklären Ihre Rechte sowohl bei Mieter – als auch bei Vermieterinsolvenz und ordnen für Sie die Mietforderung als Masse- oder Insolvenzforderung ein.
Wir übernehmen die Verhandlungen und Anmeldungen mit dem Insolvenzverwalter für Sie.